Die Friedhöfe in Calenberge, Randau und Pechau

Auf dieser Seite können Sie sich über die kirchlichen Friedhöfe in Calenberge, Randau und Pechau informieren. (In Pechau existiert darüber hinaus ein Friedhof in Trägerschaft der Stadt Magdeburg.) Die Satzungen der kirchlichen Friedhöfe sind entsprechend der Friedhofsverordnung und der Musterfriedhofssatzung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für Friedhöfe beschlossen worden.

Die jeweilige Friedhofsordnung steht unter dem Grundsatz: Der kirchliche Friedhof ist eine Stätte, auf der die Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe bettet. Er ist zugleich eine Stätte der Verkündigung der Hoffnung auf Auferstehung und der Verheißung des ewigen Lebens. An seiner Gestalt soll sichtbar sein, inwieweit der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis christlicher Glaube lebendig ist. Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so ihren Sinn und ihre Richtung.

Für die Benutzung des jeweiligen Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für weitere Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren erhoben. In der jeweiligen Friedhofsgebührenordung sind die Gebühren festgelegt. Beachten Sie bitte, dass die Gebühren gemäß der aktuellen Satzung gelten.

Friedhofsunterhaltungsgebühren für das Jahr 2023


Bitte überweisen Sie die Friedhofsunterhaltungsgebühren mit Nennung des Friedhofes und der Grabstelle auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Ev. Kirchenkreisverband Magdeburg
IBAN: DE69 8105 3272 0511 0026 45
BIC: NOLADE

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