Anordnung des Krisenstabes zu den Gottesdiensten
Der Krisenstab der Landeskirche zur Corona-Krise erlässt folgende Dienstanweisung für Pfarrerinnen und Pfarrer:
Unter den Maßgaben der Regelungen der Bundesländer ist es derzeitig nicht zulässig, Gottesdienste zu feiern. Dies beinhaltet Sonntagsgottesdienste wie alle Kasual-Gottesdienste, mit Ausnahme der Trauerfeiern. Dies gilt auch für Lektoren- und Prädikanten-Gottesdienste.
Die Ansteckungsgefahr ist auch in kleinen Gottesdienstgemeinden zu hoch und die heute aktuellen Regelungen für Veranstaltungen mit unter 50 Besuchern sind im gottesdienstlichen Kontext nicht umsetzbar.
Informationen zu den Gottesdiensten der Karwoche und des Osterfestes werden spätestens eine Woche vor Ostern an die Kirchenkreise gegeben.
Im Hinblick auf Trauerfeiern ergeht die Anweisung, dass diese in Übereinstimmung mit den Regelungen der Bundesländer im engen Familienkreis am Grab gefeiert werden können. Auch hier ist in Absprache mit den Bestattungsinstituten auf die Einhaltung der jeweils aktuellen Vorgaben zu achten.
Wir fordern die Kirchengemeinden auf, die Kirchengebäude als Orte der Besinnung und des stillen Gebetes während der Corona-Krise auch wochentags geöffnet zu halten.